Diese Gutachten werden durch eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt. Hierbei erkennen beide Parteien das fachliche Urteil des Sachverständigen als verbindlich an.
Ein Schiedsgutachten wird meist außerhalb eines Prozesses erstellt, in der Erwartung, dass sich ein Rechtsstreit vermeiden lässt, wenn durch das Schiedgutachten strittige Probleme als geklärt gelten.