Verkehrssicherung an Gebäuden
Fassadensicherung an Gebäuden in Frankfurt am Main und Eschborn.
Gefahr im Verzug, sorfortiges Handeln war geboten.
Überprüfung einer Natursteinfassade auf Standsicherheit!
Hausfassaden, Giebel und Aufbauteile an Häusergiebeln bedürfen der regelmäßigen Begutachtung
(verkehrssicherungspflicht des Eigentümers).
Beschluss der Bauministerkonferenz
am 28./29. September 2006 in Celle aufgrund des Unfalles in Bad Reichenhall.
(www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=3547&o=759O3547)
(http://www.ndt.net/news/files/E.Allgeier.pdf)
Da diese Gebäudebauteile außerhalb der Wahrnehmung/Blickrichtung liegen und Jahre, wenn nicht Jahrzente, nicht beachtet werden, obliegt die Verkehrssicherheit dem Eigentümer. Ein befliegen mit dem Quadrocopter (wenn möglich) oder das Befahren der Fassade mit einem geeigneten Arbeitsgerät schafft Sicherheit und wenn nötig kann das absturzgefährdete Bauteil mit dem Hubsteiger gesichert oder abgenommen werden.